ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. RASTHAUS PADDLERTREFF

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für unsere Lokalität, Catering und Verleih. Sie werden zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter nach durch  einen mündlichen-, schriftlichen- oder telefonischen Vertrag wirksam. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Anmeldung, Buchung oder Reservierung, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der o. g. Art des Vertrages, erkennen Sie die Reise- und Geschäftsbedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im zurzeit gültigen Prospekt/Internetseiten genannten Reiseleistungen und -preise. Der Vertrag kommt durch schriftliche sowie mündliche Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch, den unterzeichnenden Anmelder oder den von der Gruppe ernannten Buchungsbeauftragten, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

3. BEZAHLUNG

Am Abfahrtstag ist der Gesamtbetrag in bar zu entrichten. Eine Materialausgabe, der Reiseantritt oder eine Übernachtung kann nur erfolgen, wenn der Gesamtbetrag am Abfahrtstag/Anreisetag bar eingezahlt oder unserem Konto bereits gutgeschrieben wurde.

4. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNG

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Katalog/Darstellung im Internet sowie den zusätzlichen Angaben in den Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, welche nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. PREISÄNDERUNG

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird und zwischen Preisbestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Hierüber müssen wir Sie spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie sind berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts zurückzutreten, falls sich der Reise- oder Übernachtungspreis um mehr als 10% erhöht.

6. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche, mündliche oder telefonische Erklärung ohne Rücktritts- und Stornokosten von der Reise zurücktreten.  Sollten Sie Ihre Buchung weder schriftlich, mündlich noch telefonisch stornieren, verlangen wir eine Stornogebühr von 100% des Reisepreises.

7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises.

7 RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNSERE FIRMEN

Vor Antritt der Reise: Wir können das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters, Hochwasser etc. Auf eine Entschädigung des Reisenden jeglicher Art besteht kein Anspruch. Nach Antritt der Reise: Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise werden wir durch den jeweiligen Angestellten Reiseleiter und/oder Vertragspartner vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

8. KÜNDIGUNG IN FOLGE HÖHERER GEWALT

Wird die Reise/Übernachtung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. Wir können bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen etc. einen sicheren Verlauf der Reise nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen. Muss eine Reise, welche aus der Kombination mehrerer Leistungen besteht, wegen Hochwassers in ihrem Verlauf verändert werden, werden wir ein Alternativprogramm anbieten. Eine Stornierung ist in diesem Fall weder durch uns noch vom Kunden zulässig.

9. HAFTUNG DER REISEVERANSTALTER

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im/in Linienverkehr/Taxen erbracht, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten insbesondere das Paddeln,  muss der Reisende selbst verantworten und erfolgt auf eigene Gefahr, da diese mit einem erhöhten Risiko verbunden sind. Sportanlagen, Fahrräder, Kanus, Schlauchboote, Floß und Quad sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden.  Das Tragen einer Schwimmweste,  bei der Benutzung eines Bootes, liegt im Ermessen des Gastes.  Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanutouren ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, besonders die der Straßenverkehrs- und Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich. Er verpflichtet sich,  Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist.

10. VERSICHERUNGEN

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.

11. GEPÄCKTRANSPORT

Für von uns transportiertes Gepäck haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung. Pro Person sind bei Gepäcktransfer durch den Veranstalter maximal 2 Gepäckstücke im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein.

12. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (Weinverkostungen, Ritteressen, Stadt- und Dombesichtigungen, Übernachtungen in Hotels, Herbergen und anderen Campingplätzen etc.) lediglich vermittelt werden.

13. GEWÄHRLEISTUNGEN

Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. Schadenersatzansprüche des Kunden unterliegen den in Nummer 12 genannten Haftungsbeschränkungen.

14. BESTIMMUNGEN KANUVERLEIH, FAHRRADVERLEIH, SCHLAUCHBOOT, FLOSS, QUAD

In einem 10er Schlauchboot müssen mindestens 8 Vollzahler – und in einem 15er Schlauchboot müssen mindestens 12 Vollzahler den Tourenpreis entrichten. Kinderpreise oder nicht erschiene Gäste können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.  Wenn Sie ein Kanu/Fahrrad/Schlauchboot/Floß von uns mieten, kann dieses erst am Abfahrtstag in Empfang genommen werden. Am Ankunftstag ist eine der im Kanuführer angegebenen Abholstellen zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt der Gast die zusätzlichen Kosten für Personen- und Inventarrücktransport. Die Abholstelle ist, sofern nicht vorher schon vereinbart, einen Abend vor Beendigung der Fahrt mitzuteilen. Kanu/Fahrrad/Schlauchboot/Floß/Quad sind  persönlich, wenn nichts anderes vereinbart, zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Kanu/Fahrrad/Schlauchboot/Floß und dessen Zubehör sind zusammen mit einem Mitarbeiter vom Rasthaus PaddlerTreff auf einen Trailer auf- und /oder abzuladen. Die vermieteten Wasserfahrzeuge dürfen ausschließlich auf der Werra benutzt werden. Insbesondere sind das Befahren aller Nebenflüsse, Seitenarme sowie Slalom- und Übungsstrecken der Kanuvereine verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Wasserfahrzeug nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl der für das Wasserfahrzeug zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.

15. UMWELTSCHUTZ

Sie verpflichten sich, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt bei uns entsorgt werden. Sie verpflichten sich, Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie von uns informiert werden zu benutzen. Feuer darf nur an ausgewiesenen Feuerstellen unter Beachtung der besonders trockenen Jahreszeiten gemacht werden. Wir sind berechtigt, bei Nichteinhaltung der hier genannten Bestimmungen die Fahrt abzubrechen und behalten den Anspruch auf den vollen Reisepreis.

16. BESCHÄDIGUNG, VERLUST VON FIRMENEIGENTUM

Werden entliehene Kanadier, Kajaks, Fahrräder, Schlauchboote, Flöße und Ausrüstungsgegenstände beschädigt oder gehen diese durch den Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen. Werden Zelte, sanitäre Einrichtungen und andere Objekte während Ihres Aufenthaltes in unseren Camps beschädigt, müssen wir Ihnen die Reparatur-, Wiederbeschaffungs- oder Neubaukosten in Rechnung stellen. Der den Vertrag unterzeichnende Kunde haftet in diesem Sinne für alle mit- angemeldeten Teilnehmer. Ein Anspruch besteht nur dann nicht, wenn Sie nachweisen, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

17. CATERINGS VEREINBARUNG

Das stornieren eines Catering/Buffet muß mindesten 2 Tage vor Liefer- bzw. Leistungsdatum erfolgen. Dies gilt auch bei Zu- und Nachbestellung oder bei Verringerung der Personenzahl. Sollte dies nicht erfolgen, müssen wir Ihnen den bestellten Auftrag zu 100% in Rechnung stellen. Die Lieferung erfolgt in Mihla frei Haus und wird im Umkreis mit 50 Cent pro Kilometer berechnet. Der Lieferer behält sich eine Karenzzeit von einer Stunde vor- bzw.  einer Stunde nach vereinbarten Lieferzeitpunkt vor, ohne für Unannehmlichkeiten seitens des Kunden zu haften. Brennpasten und Teelichter erhalten Sie gratis zu Ihrem Buffet. Bei Übergabe der Ware ergibt sich eine vollständige Bezahlung in bar. Wir möchten Sie bitten, alle Leihgegenstände vollständig und im vorgereinigtem Zustand in unserer Geschäftsstelle nach Vereinbarung abzugeben. Bei Verlust haftet der Kunde im vollem Umfang für die Wiederbeschaffung.

18. MITWIRKUNGSPFLICHT

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Hotelier, Gastronom, Transferunternehmen). Wir oder die Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern es möglich ist.

19. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Reiseleistungen, haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

20. UNWIRKSAMKEIT VON EINZELNEN BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

21. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Eisenach